1.1. Der Auftrag kommt erst nach vollständiger Einigung in Form einer Bestellung mittels digitalem Bestellformular, E-Mail, Telefon, Fax, o.ä. und einer Auftragsbestätigung durch PartyLimo Hamburg Inh. Ramtin Ganji sowie der vereinbarten Preises durch den Auftraggeber zustande.
1.2. PartyLimo ist jederzeit berechtigt Fahrten abzulehnen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
1.3. Fahrgäste müssen sich auf Nachfrage ausweisen können.
1.4. Das mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.
1.5. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können jederzeit ohne die Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Bei Rücktritt durch den Auftraggeber werden folgende Stornokosten fällig:2.1. Der Auftraggeber hat seine Begleitung über die Verhaltensmaßregeln dieser AGB‘s in Kenntnis zu setzen
2.2. Den Anweisungen des Fahrers sind immer Folge zu leisten.
2.3. Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der zu befördernden Personen (8) ist nicht zu überschreiten. Der Fahrer ist berechtigt, aus Platz- oder Sicherheitsgründen die Personenzahl zu begrenzen.
2.4. Während der gesamten Fahrt gilt Anschnallpflicht gemäß StVO. Für die Beförderung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern hat der Auftraggeber für die entsprechende Kindersitze zu sorgen.
2.5. Den Fahrgästen ist es untersagt, während der Fahrt Türen zu öffnen, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen oder sich in einer anderen Art ordnungswidrig zu verhalten.
2.6. Die Ausstattung der Limos ist pfleglich zu behandeln.
2.7. Die Einweisung in die technische Einrichtung des Fahrzeuges übernimmt vor Fahrtantritt der Fahrer.
2.8. Bei extremer Verunreinigung des Fahrzeuges durch Kostümierung mit Glitzer, Federboas oder ähnliches berechnet PartyLimo eine Reinigungspauschale von 50€.
2.9. Im Normalfall öffnet der Fahrer die Türen des Fahrzeuges der Limo.
3.1. Das Rauchen im Fahrzeug ist strikt untersagt.
4.1. Der Verzehr von Speisen jeglicher Art ist in unseren Fahrzeugen untersagt.
4.2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug die von ihm gewünschten Straßen in der Länge und Breite durchfahren kann. Dies gilt insbesondere bei Anfahrten von Kirchen . Eventuelle Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu besorgen.
5.1 Der Genuß von alkoholischen Getränken minderjähriger Fahrgästen ist verboten
6.1. Die zulässige Zahlungsart (Vorabüberweisung oder Barzahlung vor Fahrtantritt beim Chauffeur) behalten wir uns vor und teilen diese dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung individuell mit. Ein genereller Anspruch auf Barzahlung beim Fahrer besteht nicht.
6.2. Wird eine Vorabüberweisung gefordert, ist der Rechnungsbetrag – sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben – innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzüge auf unser Konto zu überweisen. Dies gilt unabhängig davon, wie weit in der Zukunft der tatsächliche Fahrtantritt liegt.
7.1. Der Auftraggeber haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten in und an unseren Limos in vollem Umfang. Der Auftraggeber haftet für seine Fahrgäste bei Diebstahl, Vandalismus und durch Unwohlsein zustande gekommen sind.
7.2. Zusätzlich zu den Reparaturkosten hat der Verursacher den entstehenden Nutzungsausfall der Limo in voller Höhe zu erstatten.
8.1 Jeder Auftraggeber bestätigt mit seiner Bestellung, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Scheinbestellungen werden anwaltlich verfolgt.
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